Rechtliches zu Softair-Waffen

Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen mit einer Geschossenergie von nicht mehr als 0,5 Joule keine Anwendung.

Soft Air-Waffen, die eine Geschossenergie von mehr als 0,5 Joule und weniger als 7,5 Joule haben, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Diese Waffen müssen jedoch mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet und dürfen keine Vollautomatik besitzen. Ohne Waffenschein dürfen sie nur in befriedetem Besitztum verwendet werden. Der Transport muss ungeladen und getrennt von ihrer Munition erfolgen.

Für Soft Air-Waffen über 7,5 Joule Geschossenergie gelten die uneingeschränkten Regelungen des Waffengesetzes.

Regelungen über Anscheinswaffen

Meist sind Soft Air-Waffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.

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14.01.2017 13:00

HELAU :) :)

Ihr seid auf der Suche nach einem Karnevalskostüm ??

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